
Wer beim Sanieren auf energieeffiziente Fenster und Türen setzt, kann sich einen Teil der Kosten vom Staat zurückholen. Wir erklären die Möglichkeiten und beraten zur förderfähigen Ausführung – ohne unrealistische Versprechen.
Moderne Fenster und Türen senken Ihre Heizkosten – und ein Teil der Investition kann gefördert werden. So rechnet sich die Modernisierung gleich auf zwei Wegen.
Der Förderantrag (BAFA) muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Sprechen Sie uns also am besten an, bevor Sie beauftragen – dann ist der Weg frei.
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen): 15% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) +5% = bis 20%. Voraussetzung u.a.: Fenster-U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K).
Alternative ohne Antrag vorab: 20% der Kosten über 3 Jahre von der Steuer absetzbar (für selbstgenutztes Wohneigentum). Nicht mit dem BAFA-Zuschuss kombinierbar – wir helfen abzuwägen, was günstiger ist.
Für umfassendere Sanierungen gibt es zinsgünstige KfW-Kredite (Wohngebäude-Kredit). Sinnvoll, wenn Sie mehrere Maßnahmen bündeln.
Damit eine Förderung überhaupt möglich ist, müssen die neuen Fenster und Türen die geforderten Werte einhalten. Genau darauf achten wir bei Beratung und Angebot. Den eigentlichen Antrag stellen Sie gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten – wir sagen Ihnen, worauf es ankommt, und stimmen die Technik darauf ab.
Hinweis: Förderprogramme, Sätze und Bedingungen können sich ändern und hängen von Ihrem konkreten Vorhaben ab. Diese Seite gibt den Stand 2026 ohne Gewähr wieder und ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung. Wir prüfen die für Sie passenden Möglichkeiten gemeinsam.
Förder-Beratung anfragenWir klären Vorhaben und förderfähige Ausführung.
Förderantrag mit Energie-Experten – vor dem Auftrag.
Transparentes Festangebot, passend zur Förderung.
Fachgerechter Einbau – danach Nachweis & Auszahlung.
Über die BAFA-Förderung 15% der förderfähigen Kosten, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 20%. Alternativ können Sie 20% über drei Jahre steuerlich absetzen (§35c). Was günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab – wir helfen beim Abwägen.
Bei der BAFA-Förderung gilt: erst der Antrag, dann der Auftrag. Sprechen Sie uns also an, bevor Sie beauftragen. Beim Steuerbonus ist keine Antragstellung vorab nötig.
Für die BAFA-Förderung müssen Fenster einen U-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K) erreichen (Dachfenster 1,0). Wir bieten passende, förderfähige Ausführungen an.
Für die BAFA-Förderung ja – ein Energieeffizienz-Experte begleitet den Antrag. Wir erklären Ihnen den Ablauf und sorgen dafür, dass die Technik die Anforderungen erfüllt.
Wir beraten zur förderfähigen Ausführung – und Sie sparen bei der Sanierung. Am besten, bevor Sie beauftragen.
Wir verbauen Markenqualität von